Haben Sie vor dem Kauf schon einmal über die Nutzung Ihrer Immobilie nachgedacht? Der Kauf von Eigentum, welches sich in einem touristischen Gebiet befindet, kann anderen Nutzungsverordnungen unterliegen als solches, welches sich in einem als Wohngebiet klassifizierten Gebiet befindet. Die Idee dahinter ist, dass ein touristisches Gebiet eine ähnliche Klassifizierung wie beispielsweise ein Industriegebiet darstellt. Im Falle eines Industriegebiets scheint es jedoch nicht sehr attraktiv, dort ein Haus zu bauen oder gar eine Lagerhalle zum Wohnen zu kaufen, aber im touristischen Gebiet von Gran Canaria wurde es über die Jahre immer üblicher, dass private Eigentümer Wohnungen oder Bungalows erwarben, die eigentlich für die unterschiedlichen Anforderungen vonTouristen gebaut wurden. Nun ja, das Leben in einer Touristenstadt mit ihrem lockeren Lebensstil ist halt eine sehr reizvolle Idee, oder?
Der Lebensstil wird dabei gerne angepasst und Faktoren wie die kleineren räumlichen Abmessungen, geringere Stauflächen oder auch in der Umgebung fehlende Spielplätze für Kinder, Sozialdienste, öffentliche Schulen, sanitäre Einrichtungen etc. werden dabei in Kauf genommen. Ein anderer Aspekt ist, dass diese Grundstücke rechtlich anderen städtebaulichen Verordnungen unterliegen.
Und zwischen verschiedenen den Verwaltungen und Gerichten hatte sich in den letzten Jahren ein ziemliches Gerangel entzündet. So z.B. im Jahr 2013, als die Zahl der Touristen, die die Kanarischen Inseln besuchten, immer zahlreicher wurde, versuchte die kanarische Regierung durch ein spezielles Tourismusgesetz 2013/2 die touristischen Gebiete in einem dann anschliessenden langjährigen Verfahren ausschließlich für die touristische Nutzung zurückzugewinnen. Die Idee war, dass die Kommunen dafür sorgen sollten, dass die Bewohner Schritt für Schritt wieder in die Wohngebiete zurückziehen und die Rathäuser keine Anmeldungen mehr akzeptieren sollten. Dies scheiterte jedoch bereits wenige Tage nach Einführung, da Gerichte schnell entschieden, dass private Hausbesitzer ihre Immobilien nach europäischem und spanischem Recht frei nutzen können dürfen.
Da es derzeit keine wesentliche und offensichtliche Unterschiede im rechtlichen Sinne bei einer Immobilie in einem touristischen Gebiet zu geben scheint, machen sich die wenigsten darüber Gedanken. Ein wichtiger Unterschied bleibt aber, wenn Sie eine Immobilie in einer Apartment- oder Bungalowanlage in einem touristischen Gebiet kaufen, ob diese per Eigentümerentscheid sich in der touristischen oder residentiellen Nutzung befindet, insbesondere, wenn Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie über eine professionelle touristische Vermietungsplattform zu vermieten, dürfen Sie z. B. nicht in Konkurrenz treten gegenüber einem anderen professionellen touristischen Vermieter, der in der selben Anlage mehr als 50% der Einheiten vermarktet. In diesem Fall müssen Sie dann eine Vereinbarung mit diesem Veranstalter treffen. Informieren Sie sich daher vor dem Kauf einer Immobilie über die aktuelle Rechtslage.